Zu unseren Aufgabengebieten im Strafrecht zählen wir insbesondere die wirkungsvolle, aber auch zielorientierte und  realistische Beratung und Vertretung der Mandanten und Mandantinnen im Falle strafrechtlicher Probleme, zum Beispiel bei:


  • Vergehen der Körperverletzung,
  • wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Vergehen,
  • ordnungswidrigkeitsrechtlich sowie strafrechtlich relevanten Problemstellungen im Straßenverkehr (beispielsweise: Fahren ohne Fahrerlaubnis, Trunkenheit am Steuer),
  • Vermögens- und Eigentumsdelikte
 
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