Zu unseren Aufgabengebieten im Arbeitsrecht zählen wir insbesondere:


  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen/Berufsausbildungsverträgen
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis/Ausbildungsverhältnis (Gehaltsanspruch, Urlaubsanspruch, Überstundenvergütung, etc.)
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen/Ausbildungsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag, etc.)
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Mutterschutz
  • Elternzeit
  • Altersteilzeit
  • Fragestellungen rund um das Home-Office
  • Diskriminierung
  • Anfechtung von Arbeitsverhältnissen
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen


Allgemeine Info:

An erster Stelle im gerichtlichen Verfahren bei der erfolgreichen Durchsetzung von Ansprüchen für unsere Mandanten/unsere Mandantinnen, bzw. bei der Abwehr von Ansprüchen steht immer die

Vorbereitung auf die Güteverhandlung vor einem Arbeitsgericht. Diese ist gut vorzubereiten, da die Güteverhandlung häufig einen zeitlich in der Nähe liegenden Schlusspunkt unter die ansonsten langwierigen arbeitsrechtlichen Prozesse setzen kann.

 
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